Unsere Betriebsordnung
Grundsätzliche Voraussetzungen
Die Existenz unseres AVEDA Concept Salons ist die Summe vieler Überlegungen und Abwägungen vor persönlichen, wirtschaftlichen, ökologisch nachhaltigen und zukunftsichernden Hintergründen. Wir als Initiatoren, Impulsgeber und Arbeitgeber sind der Überzeugung, dass unsere persönlichen und beruflichen Ideale mit der bestehenden Konzeption überzeugend getroffen sind.
Von unseren Teammitgliedern erwarten wir ein entsprechend großes Maß an Überzeugung gegenüber ihrem gewählten Beruf, unserer Betriebskonzeption und vor allem erwarten wir die positive Einstellung zur Dienstleistung, der Arbeit mit und an anderen Menschen, unseren Gästen.
Mit der Unterschrift unter diese Betriebsordnung erklärt sich jedes Teammitglied bindend an die nachstehenden Regeln.
Wird ein Zustand / eine Situation nach dreimaliger mündlicher Ermahnung nicht entsprechend den Regeln der Betriebsordnung geändert, erfolgen schriftliche Abmahnungen. Drei schriftliche Abmahnungen führen zur Kündigung des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses. Alle Handlungen werden gemäß den Statuten des derzeit geltenden Arbeitsrechts gehandhabt.
1. Persönliche Einstellung
Wir legen besonderen Wert auf die persönliche Einstellung zum Beruf. Freude, Begeisterung und überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz sind selbstverständlich.
Pünktlichkeit ist Pflicht.
Selbstverständlich sind Hygiene, saubere Wäsche, gepflegte Frisuren beim Betreten des Salons, Make-up und frischer Atem, sowie modische Kleidung in den Farben schwarz (ohne Aufdrucke).
Grundsätzlich sind nur AVEDA Kosmetikprodukte erlaubt. Unter Makeup verstehen wir mindestens die dezente Unterstreichung des Typs bis hin zum vollen Makeup.
Bauchfreiheit ist nicht erlaubt.
Es ist untersagt, während der Arbeitszeit Zeitschriften zu lesen, ausgenommen Fachzeitschriften.
Arzttermine werden grundsätzlich an den freien Tagen wahrgenommen.
Der Firmencomputer ist ausdrücklich nur für Zwecke und Belange des Betriebs zu verwenden.
2. Gäste, Gästekarten, Berufsgeheimnis
Es müssen grundsätzlich alle Gäste, die sich anmelden (telefonisch oder persönlich) bedient werden. Telefonische oder persönliche Absagen sind untersagt. Ausgenommen ist die unvorhergesehene Erkrankung eines Teammitglieds sofern die eingetragenen Kunden nicht auf andere Stylisten umgebucht werden können.
Die Gäste sind in jedem Fall Gäste des Salons, nicht des einzelnen Mitarbeiters.
Die Rezeptionistin kann Gästetermine umschreiben und umbuchen, sowie die Mittagspausen umverteilen, entsprechend den Bedürfnissen der Gäste.
Die persönlichen Daten unserer Gäste sind datenschutzrechtlich zu behandeln, sie zählen zum Berufsgeheimnis. Am Telefon dürfen grundsätzlich keine Auskünfte über Kunden erteilt werden.
3. Aus- und Weiterbildung
Jeder Mitarbeiter stellt 5 freie Tage zur Verfügung für berufliche Aus- und Weiterbildung. Pro Kurstag werden € 8.- Spesen bezahlt, wenn das Mittagessen auswärts eingenommen werden muss. Bei der Fahrt mit dem Privat-Kfz erstatten wir die Kosten einer adäquaten Eisenbahnfahrt.
Jeden Monat findet mindestens eine Teamsitzung statt, derzeit samstagnachmittags 15-16 Uhr. Spontane Versammlungen können bei Bedarf auch kurzfristig am Abend einberufen werden. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeiter Pflicht.
Informationen aus der Teamsitzung sind absolut vertraulich und nur im Unternehmen zu gebrauchen.
4. Telefon
Private Telefongespräche während der Arbeitszeit sind untersagt. Die Mitarbeiter dürfen nur ans Telefon gerufen werden, wenn sie nicht an einer Gästebedienung sind. Andernfalls Telefonnummer verlangen und zurückrufen. (Eintrag in die Telefonrückrufliste). Handys sind während der Arbeitszeit auszuschalten.
Unsere volle Konzentration gehört unseren Gästen.
5. Urlaub
Es dürfen maximal drei aufeinander folgende Wochen Urlaub nacheinander bezogen werden. 1 Stylist und 1 Azubi dürfen gleichzeitig Ferien beziehen.
Der Jahresurlaub wird bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres eingereicht. Auszubildende und Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern haben während der Schulferien Vorrang. Sonst gilt die Regelung: Wer zuerst die Ferien eintragen lässt, hat Vorrang. Resturlaubstage müssen bis zum 31. August an der Rezeption eingereicht werden, damit die Urlaubstage nicht mit den Weiterbildungsterminen kollidieren.
Der gesamte Urlaub muss bis 31. Dezember des laufenden Jahres genommen werden. Ab der zweiten Dezemberwoche herrscht Urlaubssperre.
6. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 40 Std. Die eingeteilten Arbeitszeiten müssen genau eingehalten werden. Inklusive Pause beträgt die tägliche Anwesenheitszeit durchschnittlich 9 Stunden.
Es ist den Mitarbeitern untersagt, eingeteilte Arbeitszeit zu verändern.
Kompensation von Überzeit muss mit der Rezeption abgesprochen werden.
Schulzeiten müssen sofort nach Erhalt des Stundenplanes an der Rezeption abgegeben werden.
Es ist untersagt, während der Arbeitszeit einzukaufen oder Mitarbeiter und Lehrlinge für den privaten Bedarf einkaufen zu schicken.
Letzter Termin ist eine Stunde vor Geschäftsschluss. Sollte die Aufarbeitung der Gäste über den Geschäftsschluss hinaus dauern, gilt dies nicht als Überzeit.
Jeder Mitarbeiter ist 15 Minuten vor der Geschäftsöffnung an seinem Arbeitsplatz.
7. Krankheit, Unfall
Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit, ist ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vorzulegen. Unabhängig davon besteht die Verpflichtung der telefonischen Anzeige spätestens zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns an die Rezeptionistin, Bettina Gress-Harriman oder Peter Gress.
8. Diebstahl
Diebstahl, Entwendung und Missachtung des Geschäftsgeheimnisses werden zur Fahndung an die Polizei weitergeleitet.
9. Allgemeine Verhaltensregeln
Trinken, Essen, Rauchen und das Kauen von Kaugummi, sowie private Gespräche in Gästenähe sind im Salon untersagt. Die Umgangssprache während der Arbeitszeit ist Deutsch.
Betritt ein Gast den Salon ist diesem sofort!!! die volle Aufmerksamkeit zu schenken.
Rauchen ist in den gesamten Geschäftsräumen und während der Arbeitszeit untersagt.
10. Sauberhaltung des Arbeitsplatzes
Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, dass nach Beendigung seiner Arbeit die entsprechenden Plätze wieder in Ordnung gebracht werden.
Alle Mitarbeiter haben ohne Ausnahme dafür zu sorgen, dass der Salon zu jeder Tageszeit sauber und gepflegt aussieht.
11. Rezeption
Der Aufenthalt hinter der Rezeption ist nur Mitarbeitern gestattet, die eine konkrete Aufgabe haben.
Die Eintragungen in das Anmeldebuch sind mit Bleistift zu führen, Gästenamen von Um- oder Abmeldungen werden sofort ausradiert, um die Termine als frei anzuzeigen.
Junior-Termine sind mit Stempel anzuzeigen.
Gewissenhaftigkeit mir der Kasse wird vorausgesetzt. Es darf kein Geld unquittiert entnommen werden. Wenn Geld für den Einkauf entnommen wird, muss der Name des Entnehmenden als Verantwortlicher notiert werden. Bei exakter Abrechung erfolgt Entlastung.
„Traubenbildung“ durch Mitarbeiter an der Rezeption ist zu vermeiden.
Die Rezeptionistin hat Entscheidungsgewalt über das Terminbuch, die Pauseneinteilung, Überstundengewährung und –ausgleich. Ihre Entscheidungen sind bindend.
12. Warenkunde
Alle Mitarbeiter von Bettina & Peter Gress AVEDA Concept Salon kennen das/die Anwendungsgebiet/e aller AVEDA Produkte und sie können auf Nachfrage von Gästen mit fehlerfreier Argumentation Produkterklärungen ausführen.
13. Rituale
Alle obligatorischen AVEDA Rituale – Teezeremonie / Nacken- und Kopfmassage / Handmassage – sind bei jedem Gast bei jedem Besuch durchzuführen.
Die AVEDA Produktrituale setzen das Wissen um die exakten Inhaltsstoffe aller verwendeten Produkte voraus. Produkte, Abfolgen und Ritualgriffe sind gemäß den AVEDA Ritualabläufen einzusetzen und durchzuführen.
14.Verkaufsbereich
Der Verkaufsbereich ist immer besetzt. Diese Aufgabe teilen sich alle Mitarbeiter. Ist ein Mitarbeiter nicht mit Gästen beschäftigt, hat er die Aufgabe, sich um den Verkaufsbereich zu kümmern. Wenn der den Verkaufsbereich betreuende Mitarbeiter einen Gast erhält oder zur Mittagszeit geht, muss er dafür sorgen, dass ein anderer Mitarbeiter die Aufsicht im Verkaufsbereich ausübt.
Die Warenregale müssen täglich abgestaubt und kontrolliert werden.
15. Lohnzahlung
Die Lohnzahlung erfolgt am 30. des Monats direkt auf das Bankkonto der Mitarbeiter.
Gelesen, verstanden und akzeptiert
Esslingen, den ______________________________________
Arbeitnehmer ______________________________________
Arbeitgeber ______________________________________

